Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. 06. 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, ihre zwischen dem 01. Juli 2018 und 30. Juni 2019 geborenen Kinder anzumelden:

25.02.2025 13:00 –  16:00 Uhr Buchstaben A – K
26.02.2025 13:00 –  16:00 Uhr Buchstaben L – Z

ANMELDUNG:

Die Eltern werden gebeten, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen, ggf. auch einen Nachweis über das Sorgerecht, ebenso die Bescheinigung über die schulärztliche Untersuchung, sofern sie stattgefunden hat sowie auch den Impfausweis (Masernimpfpflicht). Der Anmeldepflicht unterliegen auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie Kinder, die im vorausgegangenen Schuljahr zurückgestellt wurden oder z. Zt. erkrankt sind.

RÜCKSTELLUNG:

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und in Absprache mit dem Kindergarten können Kinder um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Über die Rückstellung entscheidet die Schulleitung in Absprache mit allen Beteiligten (Eltern, Erzieher, Kooperationslehrer, Schulleitung etc.). Hierfür ist ein Einzeltermin mit Vorstellung des Kindes erforderlich.

PRIVATSCHULEN – EUROPÄISCHE SCHULE – FREIE WALDORFSCHULE u. ä.:
Teilen Sie im Zuge der Anmeldung unbedingt mit, wenn Sie Ihr Kind an einer anderen Schule (Europaschule, Waldorfschule, Privatschule u.a.) angemeldet haben, bzw. anmelden wollen. Reichen Sie bitte unaufgefordert eine Aufnahmebestätigung dieser Schule ein bzw. nach.