Der Landkreis Karlsruhe unterstützt die Schüler*innenbeförderung finanziell. Rechtsgrundlage dafür ist die „Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten“ des Landkreises Karlsruhe. Die jeweils gültige Fassung kann auf der Webseite des Landkreises eingesehen werden.
Anspruch auf Unterstützung haben Schüler*innen, die mindestens 3km von der Schule entfernt wohnen. Für den Weingartener Ortsteil Waldbrücke gibt es eine Ausnahmeregelung – alle dort wohnenden Schüler*innen haben einen Anspruch auf Unterstützung.
Für die Kinder der Primarstufe werden die Beförderungskosten vollständig übernommen.
In der Sekundarstufe gibt es keinen Zuschuss zu den Beförderungskosten. Auf Antrag kann aber eine Kostenbefreiung möglich sein, und zwar ab dem 3. Kind der Familie oder wegen „unbilliger Härte“ oder weil das Kind Leistungen für Bildung und Teilhabe erhält.
Die Kinder können entweder eine „KVV-ScoolCard“ bestellen, die für das ganze Schuljahr gilt, oder Berechtigungsausweise beziehen, die für einzelne Monate eingesetzt werden. Die Bestellung erfolgt über das Sekretariat der Schule.
Hier können Sie die Fahrpläne der Buslinien 120, 121 und 122 direkt herunterladen: