Der Club „Familie und Gesellschaft“ an der TBS hatte im Juni die Gelegenheit, eine echte Strafverhandlung im Jugendschöffengericht mitzuerleben, die uns allen noch lange im Gedächtnis bleiben wird.
Verhandelt wurde ein Fall von häuslicher Gewalt: Dem heranwachsenden Angeklagten (20) wurde vorgeworfen, seine damals schwangere Freundin im Verlauf eines Streits schwer verletzt zu haben. Das Besondere und für uns Überraschende an der Situation: Der Angeklagte und das Opfer sind mittlerweile verheiratet und besuchten den Prozess gemeinsam – sogar das gemeinsame Baby war im Gerichtssaal anwesend.
Nach der Beweisaufnahme inklusive der Anhörung von 4 Zeugen, zeigten sich die völlig gegensätzlichen Positionen von Verteidigung und Anklage. Die Staatsanwaltschaft forderte aufgrund der Schwere der Tat ein hohes Strafmaß. Der zunächst sehr ruhige Verteidiger blieb während der Zeugenvernehmung zurückhaltend auf seinem Platz, um dann mit um so größerem Elan ein temperamentvolles Plädoyer für seinen Mandaten zu halten. Er forderte den Freispruch, da seiner Ansicht nach die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten.
In der darauffolgenden Pause spekulierten wir alle, wie es ausgehen könnte und was denn nun gerecht wäre. Darf man wirklich freigesprochen werden, nachdem man einen Mitmenschen augenscheinlich so schwer geschädigt hatte?
Zurück im Gerichtssaal, war die Spannung vor der Urteilsverkündung förmlich greifbar. Alle Blicke waren auf den Angeklagten gerichtet und viele von uns fragten sich, was in diesem Moment wohl in ihm vorgehen mochte.
Der Richter und seine zwei Schöffen fällten schließlich gemeinsam das Urteil: Der Angeklagte wurde nach dem Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die aber auf Bewährung ausgesetzt wurde, sowie einer weiteren mehrjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Weiterhin galten für ihn 250 Sozialstunden, eine Paartherapie und ein Anti-Aggressionstraining zu absolvieren.
In der ausführlichen Urteilsbegründung fand der Richter klare Worte. Er betonte, dass der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt – insbesondere im Zuge der Istanbul-Konvention – im modernen Strafrecht einen hohen Stellenwert einnähme. Das Gericht müsse hier ein deutliches Zeichen setzen, auch wenn das Paar inzwischen verheiratet und versöhnt sei.
Dieser Nachmittag hat bei uns allen einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Wir haben hautnah miterlebt, wie ein Gericht arbeitet, wie viele verschiedene Aspekte in ein Urteil einfließen und wie um eine gerechte Strafe gerungen wird. Der Besuch hat unser Interesse an der Rechtsprechung und unserem Rechtsstaat definitiv geweckt!